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BVerwG, 18.12.1992 - 9 B 131.92 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Bestimmung einer deutschen Volkszugehörigkeit - Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 20.05.1992 - 6 S 3082/90
- BVerwG, 18.12.1992 - 9 B 131.92
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Auszug aus BVerwG, 18.12.1992 - 9 B 131.92
Grundsätzlich ist davon auszugehen, daß die Gerichte entsprechend ihrer diesbezüglichen Verpflichtung den ihnen unterbreiteten Prozeßstoff zur Kenntnis nehmen und in Erwägung ziehen, soweit er rechtlich von Bedeutung ist (BVerfGE 54, 43 [BVerfG 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78]). - BVerwG, 02.12.1986 - 9 C 6.86
Deutsche Volkszugehörigkeit - Allgemeine Vertreibungsmaßnahmen - Ethnisch …
Auszug aus BVerwG, 18.12.1992 - 9 B 131.92
Soweit die Beschwerde schließlich meint, das angefochtene Urteil weiche im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Dezember 1986 - BVerwG 9 C 6.86 - (Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 47) ab, legt sie bereits keinen prinzipiellen rechtlichen Auffassungsunterschied zwischer dem Berufungsgericht und dem Bundesverwaltungsgericht dar.
- VGH Baden-Württemberg, 24.02.1995 - 16 S 3086/93
Überlieferung deutschen Volkstums durch außerfamiliäre Bezugsperson; fehlender …
Ebensowenig reicht es aus, wenn die Zuwendung zum Deutschtum erst im Erwachsenenalter einsetzt und die deutsche Sprache dann (wieder) erlernt wird (VGH Bad.-Württ. Urteil vom 20.5.1992 - 6 S 3082/90 -, bestätigt durch BVerwG, Beschluß vom 18.12.1992 - BVerwG 9 B 131.92 - Senatsbeschluß vom 31.8.1994 - 16 S 1920/92 -).